Ausnahmegenehmigung
Wie bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
Eine Ausnahmegenehmigung sollte grundsätzlich 2 bis 3 Wochen vor der geplanten Veranstaltung (z.B. Geburtstagsfeier, Hochzeit) beim zuständigen Ordnungsamt beantragt werden.
Für den Kauf und das Durchführen eines Feuerwerkes unterhalb des Jahres wird eine „Ausnahmegenehmigung“ benötigt.
Mit dieser dürfen Sie dann Feuerwerkskörper der Kategorie F2 kaufen und verwenden.
Was kostet die Anmeldung eines Feuerwerks?
Die Gebühren für die Anmeldung eines Feuerwerks können von Bundesland zu Bundesland variieren. In der Regel liegen die Gebühren zwischen 20 € und 150 €. In Wilkau-Haßlau liegen sie aktuell bei 40,-€.
Oft reicht ein Schreiben mit den folgenden Angaben:
- Name und Anschrift
- Datum und Uhrzeit des Feuerwerkes
- Genaue Ortsangabe wo das Event stattfindet
- verantwortliche Person
- Dauer des Feuerwerks (Beispiel: 2 min)
- Anlass (z.B. Hochzeit, Geburtstag)
Das Ordnungsamt wird Ihren Antrag prüfen und Ihnen anschließend einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen.
Mit einem positiven Bescheid, haben Sie dann die Möglichkeit für Ihr beantragtes Event, unter dem Jahr, bei uns Feuerwerk zu erwerben und dieses in dem genehmigten Zeitraum abzubrennen!
